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Wer erstellt den Energieausweis für Ihr Haus?

  • vor 2 Tagen
  • 4 Min. Lesezeit

Beim Verkauf, bei der Vermietung, für eine Förderung oder vor der thermischen Sanierung stellt sich rasch eine konkrete Frage: Wer erstellt den Energieausweis? Entscheidend ist nicht nur, dass das Dokument rechtzeitig vorliegt. Es muss auf belastbaren Gebäudedaten beruhen, von einer befugten Person ausgestellt werden und zu den geplanten Maßnahmen passen. Sonst entstehen Verzögerungen, unnötige Nacharbeiten oder falsche Erwartungen an Kosten und Energieverbrauch.

Ein Energieausweis ist keine bloße Formalität. Er beschreibt die energetische Qualität eines Gebäudes anhand standardisierter Kennwerte. Damit wird sichtbar, wie viel Energie für Heizung und Warmwasser rechnerisch benötigt wird, wie die Gebäudehülle wirkt und wo Sanierungspotenzial besteht. Für Eigentümer ist er damit auch eine fundierte Grundlage für Entscheidungen über Fassade, Fenster, Heizung oder Förderungen.

Wer erstellt den Energieausweis rechtssicher?

In Österreich darf ein Energieausweis nicht von beliebigen Anbietern oder Eigentümern selbst erstellt werden. Er muss von einer dazu befugten Fachperson ausgestellt werden. Dazu zählen - je nach rechtlicher Befugnis und Bundesland - etwa Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker, Baumeister, Architektinnen und Architekten sowie technische Büros mit entsprechender Gewerbeberechtigung.

Die konkrete Berechnung erfolgt mit dafür vorgesehenen Programmen und nach den geltenden technischen Vorgaben. Für Neubauten sind die Planungsunterlagen meist die zentrale Datengrundlage. Bei Bestandsgebäuden kommt es besonders auf eine sorgfältige Aufnahme an: Wandaufbauten, Dämmstärken, Fenster, Dach, Kellerdecke, Heizsystem und Warmwasserbereitung beeinflussen das Ergebnis wesentlich.

Ein Makler, Installateur oder Energieberater kann bei der Organisation unterstützen, ist aber nicht automatisch zur Ausstellung berechtigt. Wer einen Energieausweis beauftragt, sollte deshalb gezielt nach der Befugnis, dem Leistungsumfang und der Datenerhebung fragen. Ein günstiges Pauschalangebot ohne Besichtigung oder ohne nachvollziehbare Unterlagen kann bei einem einfachen, gut dokumentierten Objekt passen. Bei älteren Häusern ist es oft ein Risiko.

Nicht jeder Energieausweis erfüllt denselben Zweck

Ob ein knapper Datensatz genügt oder eine umfassende Gebäudeanalyse sinnvoll ist, hängt vom Anlass ab. Für Verkauf oder Vermietung steht meist ein gültiger Energieausweis im Vordergrund. Bei einem Neubau ist er Teil eines geregelten Planungs- und Genehmigungsprozesses. Bei einer Sanierung sollte er mehr leisten: Er muss zeigen, welche Maßnahmen technisch zusammenpassen und welche Reihenfolge wirtschaftlich sinnvoll ist.

Gerade bei Einfamilienhäusern wird häufig zuerst über ein neues Heizsystem nachgedacht. Ohne Blick auf Fassade, oberste Geschoßdecke, Fenster und Luftdichtheit kann diese Entscheidung jedoch zu groß oder zu klein ausfallen. Ein Gebäude mit hohen Wärmeverlusten braucht ein anderes Gesamtkonzept als ein bereits gut gedämmtes Haus. Der Energieausweis liefert dafür Kennwerte, ersetzt aber nicht automatisch die Sanierungsplanung.

Für Förderungen gelten zudem eigene Vorgaben. Je nach Programm können bestimmte Effizienzwerte, Nachweise oder Ausführungsstandards erforderlich sein. Wer erst nach Beginn der Arbeiten prüft, ob eine Förderung möglich ist, verliert unter Umständen Zeit oder Förderchancen. Energieberatung, Förderungsberatung und technische Planung sollten deshalb vor der Beauftragung der Gewerke abgestimmt werden.

Welche Unterlagen braucht der Aussteller?

Je vollständiger die Unterlagen sind, desto verlässlicher und meist auch effizienter lässt sich der Energieausweis erstellen. Bei einem Neubau liegen viele Informationen bereits in der Planung vor. Bei einem Bestandsobjekt müssen Daten häufig geprüft, ergänzt oder vor Ort erhoben werden.

Hilfreich sind insbesondere:

  • Einreichpläne, Grundrisse, Schnitte und Ansichten mit nachvollziehbaren Abmessungen

  • Angaben zu Baujahr, Umbauten und bereits durchgeführten Sanierungen

  • Informationen zu Wand-, Dach-, Boden- und Deckenaufbauten sowie zur Dämmung

  • Daten zu Fenstern, Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und gegebenenfalls Photovoltaik

  • Vorhandene frühere Energieausweise, Rechnungen, Produktdatenblätter oder Fotos von Bauteilen

Fehlen einzelne Informationen, darf nicht einfach geraten werden. In der Praxis werden Bauteile anhand des Baualters und üblicher Konstruktionen bewertet oder durch eine genauere Erhebung abgesichert. Das kann den Aufwand erhöhen. Es schützt aber davor, auf Grundlage unrealistischer Annahmen zu sanieren oder Förderanträge einzureichen.

Besichtigung oder Unterlagenprüfung - was ist sinnvoll?

Ein Energieausweis auf Basis vollständiger und aktueller Pläne kann bei einem klar dokumentierten Neubau oder einer jungen Immobilie ausreichend sein. Bei einem Haus aus den 1960er-, 1970er- oder 1980er-Jahren ist eine Besichtigung meist die bessere Wahl. Gerade nach Teilumbauten stimmen vorhandene Pläne nicht immer mit dem tatsächlichen Zustand überein.

Bei der Aufnahme vor Ort lassen sich kritische Punkte erkennen: eine ungedämmte Kellerdecke, unterschiedliche Fenstergenerationen, nachträglich ausgebaute Dachräume oder Wärmebrücken an Balkonanschlüssen. Solche Details verändern nicht nur den Energieausweis. Sie beeinflussen auch die technische Ausführung und die Kosten einer thermischen Sanierung.

Die Besichtigung ist daher kein Selbstzweck. Sie schafft eine Basis, auf der Planung, Förderungsberatung und Bauausführung zusammengeführt werden können. Wer später Fassade, Dach und Haustechnik in einem Zug verbessert, profitiert besonders von dieser abgestimmten Betrachtung.

Wann muss ein Energieausweis vorliegen?

Typische Anlässe sind Neubau, Verkauf und Vermietung. Auch bei geförderten Sanierungen oder bei umfassenden baulichen Änderungen kann ein Energieausweis erforderlich sein. In Österreich beträgt seine Gültigkeit grundsätzlich zehn Jahre, sofern keine wesentlichen Änderungen am Gebäude vorgenommen werden, die seine energetische Qualität deutlich verändern.

Ein vorhandener Ausweis sollte daher vor der Weitergabe geprüft werden. Wurde nach seiner Erstellung etwa die Fassade gedämmt, die Heizung getauscht oder das Dach ausgebaut, bildet er den aktuellen Zustand möglicherweise nicht mehr ab. Für Kaufinteressenten und Mieter ist das relevant, weil die Kennwerte als Information zur energetischen Qualität des Gebäudes dienen.

Bei Verkaufs- und Vermietungsunterlagen müssen bestimmte Energiekennzahlen angegeben werden. Wer erst kurz vor Vertragsabschluss mit der Erstellung beginnt, gerät leicht unter Zeitdruck. Sinnvoller ist es, den Bedarf frühzeitig einzuplanen - besonders dann, wenn Unterlagen erst beschafft oder Bauteile vor Ort aufgenommen werden müssen.

Energieausweis, Energieberatung und Sanierungsplanung verbinden

Der Energieausweis beantwortet vor allem die Frage, wie das Gebäude energetisch bewertet wird. Eine Energieberatung geht weiter und bewertet mögliche Maßnahmen. Die Sanierungsplanung klärt schließlich, wie diese Maßnahmen technisch richtig, in welcher Reihenfolge und mit welchem Budget umgesetzt werden.

Diese Leistungen getrennt zu vergeben, kann bei kleinen Einzelmaßnahmen funktionieren. Bei einer umfassenden Sanierung führt die Trennung jedoch oft zu Schnittstellen: Die Beratung empfiehlt eine Maßnahme, die Planung berücksichtigt sie nicht vollständig oder die Ausführung stößt auf Details, die vorher niemand erhoben hat. Dann steigen Kosten und Terminrisiken.

L/K Projektmanagement & Bau verbindet Energieausweis, Energie- und Förderungsberatung mit Planung, örtlicher Bauaufsicht und Ausführung. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn aus einem Energiekennwert ein konkretes Bauprojekt werden soll - mit klaren Zuständigkeiten, abgestimmten Gewerken und kontrollierbarer Qualität.

Worauf Sie bei der Beauftragung achten sollten

Fragen Sie nicht nur nach dem Preis, sondern nach dem Ablauf. Wird das Gebäude besichtigt? Welche Unterlagen werden benötigt? Ist die Berechnung für Verkauf, Vermietung, Einreichung oder Förderung vorgesehen? Und erhalten Sie eine verständliche Erklärung der Ergebnisse?

Bei einer Sanierung sollte auch geklärt werden, ob Varianten gerechnet werden können. Ein Vergleich zwischen bestehendem Zustand, Fenstertausch, Fassadendämmung oder Gesamtsanierung zeigt, welche Investition welchen Effekt bringt. Nicht jede Maßnahme muss sofort umgesetzt werden. Wichtig ist, dass die einzelnen Schritte später nicht gegeneinander arbeiten.

Ein gut erstellter Energieausweis gibt Ihnen damit mehr als eine Pflichtunterlage. Er schafft eine verlässliche Ausgangslage für Entscheidungen, die Ihr Gebäude, Ihren Energiebedarf und Ihr Budget über viele Jahre prägen.

 
 
 

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